Richtlinien für die Nutzung unserer Aussenplätze.
Tennis und Squash Grüze AG (Aussenbereich)
Diese Platzordnung gilt für den Aussenbereich der Tennis und Squash Grüze AG. Separat geregelt werden die beiden Tennishallen mit den dazugehörigen Räumlichkeiten, das Clubhaus des TC Grüze und das Restaurant Kafi Ass.
In der Platzmiete sind inbegriffen: Platzbelegung, Beleuchtung nach Bedarf, Nutzung der Garderobe und Duscheinrichtungen sowie der Parkplatz.
Reservierte Platzbelegungen und Einzellektionen, die du nicht mindestens 24 Stunden im Voraus annullierst, werden in Rechnung gestellt. Die Platzmiete muss vor der Nutzung bezahlt werden. Bei Nichteinhalten dieser Regelung behält sich die Tennis und Squash Grüze AG vor, Spielende unter Verrechnung der anteiligen Miete für die gespielte Zeit vom Platz zu weisen.
Platzmietende dürfen die ihnen zugeteilten Spielzeiten nicht überschreiten, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Reservationszeit nicht belegt ist. Die Spielzeit bei Tennis dauert 55 Minuten. Bei Nichtbeachtung dieser Regelung hast du die Platzmiete für die angebrochene Stunde vollständig zu entrichten. Die Spielflächen dürfen 15 Minuten früher betreten werden, solltest du vor der Reservation frei sein.
Die Tennis und Squash Grüze AG ist berechtigt, eine für einen bestimmten Platz reservierte Belegung ohne Rückfrage auf einen anderen Platz umzubuchen.
Die Beleuchtung auf dem Platz ist durch die Spielenden selbst ein- und auszuschalten. Dafür ist auf jedem Platz neben dem Eingang ein Lichtschalter angebracht.
Die Allwetter-Sandplätze müssen vor und nach jedem Spiel bewässert werden. Dafür ist auf jedem Platz neben dem Eingang ein Schalter angebracht, der gedrückt werden muss. Das Wasser stellt automatisch wieder ab.
Auf den Allwetter-Sandplätzen sind Tennisschuhe mit Sandplatz-Profil Voraussetzung. Das Benutzen von Joggingschuhen ist wegen der Verletzungsgefahr untersagt. Barfuss oder in Socken darf auf unseren Plätzen ebenfalls nicht gespielt werden.
Bitte achte darauf, dass die Anlage nur mit sauberen Schuhen verlassen wird. Kaugummis, Esswaren oder leere Getränkeflaschen gehören in die dafür vorgesehenen Abfalleimer.
Das Rauchen ist nur in den dafür gekennzeichneten Bereichen gestattet. Der Konsum von Alkohol und Raucherwaren auf den Spielflächen ist untersagt. Der Konsum von Betäubungsmittel ist auf der ganzen Anlage untersagt.
Für Wertsachen und Unfälle wird keine Haftung übernommen.
Die Benützung von Tonwiedergabegeräten ist auf der Anlage untersagt. Es gelten die rechtlichen Bestimmungen betreffend Nachtruhe der Stadt Winterthur:
Die Nachtruhe dauert von 22 Uhr bis 6 Uhr; während der Sommerzeit jeweils freitags und samstags bzw. an den Vorabenden von öffentlichen Ruhetagen von 23 Uhr bis 6 Uhr. Zwischen 12 Uhr und 13 Uhr sowie ab 20 Uhr bis zur Nachtruhe ist dem erhöhten Ruhebedürfnis Rechnung zu tragen.
Hunde sind auf der gesamten Anlage an der Leine zu führen. Auf den Spielflächen sind Tiere nicht gestattet.
Auf der Anlage dürfen nur durch die Tennis und Squash Grüze AG verpflichtete Coaches Unterricht erteilen. Ausnahmen dürfen nur mit einer schriftlichen Bewilligung des Betriebsleiters als Coach arbeiten. Ein Verstoss gegen diese Regelung hat einen sofortigen Platzverweis ohne jeglichen Rechtsanspruch zur Folge.
Das Verwenden eines Tennisball-Sammelkorbs ist Kundinnen und Kunden nicht gestattet.
Den Anordnungen der Mitarbeitenden ist Folge zu leisten.
Diese Bedingungen gelten als bekannt und anerkannt nach einer erfolgten Reservation. Die Tennis und Squash Grüze behält sich das Recht vor, bei einer Missachtung der Platzordnung die betreffende Person mit einem Hausverbot zu belegen.
Stand Juli 2022
Tennis und Squash Grüze
AG