Richtlinien für die Nutzung unserer Tennishallen.
Tennis und Squash Grüze AG
Diese Hallenordnung gilt für die Anlage, welche die beiden Tennishallen und die dazugehörigen Räumlichkeiten umfasst. Separat geregelt werden das Clubhaus des TC Grüze, die Aussen-Tennisplätze und das Restaurant Kafi Ass.
In der Platzmiete sind inbegriffen: Platzbelegung, Heizung, Beleuchtung nach Bedarf, Nutzung der Garderobe und Duscheinrichtungen sowie der Parkplatz.
Reservierte Platzbelegungen und Einzellektionen, die du nicht mindestens 24 Stunden im Voraus annullierst, werden in Rechnung gestellt. Die Platzmiete muss vor der Nutzung bezahlt werden. Bei Nichteinhalten dieser Regelung behält sich die Tennis und Squash Grüze AG vor, Spielende unter Verrechnung der anteiligen Miete für die gespielte Zeit vom Platz zu weisen.
Platzmietende dürfen die ihnen zugeteilten Spielzeiten nicht überschreiten, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Reservationszeit nicht belegt ist. Die Spielzeit bei Tennis, Badminton, Tischtennis und Pétanque dauert 55 Minuten, die Squashspielzeit dauert 45 Minuten. Bei Nichtbeachtung hast du die Platzmiete für die angebrochene Stunde vollständig zu entrichten. Die Spielflächen dürfen 15 Minuten früher betreten werden, sollten sie vor der Reservation frei sein.
Die Tennis und Squash Grüze AG ist berechtigt, eine für einen bestimmten Platz reservierte Belegung ohne Rückfrage auf einen anderen Platz umzubuchen.
Die Beleuchtung auf dem Platz darf nur durch Mitarbeitende der Tennis und Squash Grüze AG ein- und ausgeschaltet werden. Die Mitarbeitenden entscheiden weiter über Voll- oder Halblicht.
Auf den Teppichen der Tennisplätze sind Tennisschuhe ohne Profil und mit nicht markierenden hellen Sohlen Voraussetzung. Für die Sportarten Squash, Badminton und Tischtennis sind saubere Turnschuhe mit hellen Sohlen Voraussetzung. Das Benutzen von Joggingschuhen ist wegen der Verletzungsgefahr untersagt. Barfuss oder in Socken darf auf unseren Plätzen ebenfalls nicht gespielt werden.
Bitte achte darauf, dass die Anlage nur mit sauberen Schuhen betreten wird. Zudem ist es untersagt mit nacktem Oberkörper auf den Courts Sport zu treiben. Kaugummis, Esswaren oder leere Getränkeflaschen gehören in die dafür vorgesehenen Abfalleimer.
Das Rauchen ist nur im Aussenbereich in den dafür gekennzeichneten Bereichen gestattet. Der Konsum von Alkohol ist lediglich im Restaurant Kafi Ass und der dazugehörigen Gartenwirtschaft gestattet. Der Konsum von Betäubungsmitteln ist auf der gesamten Anlage untersagt.
Für Wertsachen und Unfälle wird keine Haftung übernommen.
Die Benützung von Tonwiedergabegeräten ist auf der Anlage untersagt. Lärm aus dem regulären Spielbetrieb ist unvermeidlich und deshalb kein Gegenstand für Reklamationen.
Hunde sind auf der gesamten Anlage an der Leine zu führen. Auf den Spielflächen sind Tiere nicht gestattet.
Auf der Anlage dürfen nur durch die Tennis und Squash Grüze AG verpflichtete Coaches Unterricht erteilen. Ausnahmen dürfen nur mit einer schriftlichen Bewilligung des Betriebsleiters als Coach arbeiten. Ein Verstoss gegen diese Regelung hat einen sofortigen Platzverweis ohne jeglichen Rechtsanspruch zur Folge.
Das Verwenden eines Tennisball-Sammelkorbs ist Kundinnen und Kunden nicht gestattet.
Den Anordnungen der Mitarbeitenden ist Folge zu leisten.
Diese Bedingungen gelten als bekannt und anerkannt nach einer erfolgten Reservation. Die Tennis und Squash Grüze behält sich das Recht vor, bei einer Missachtung der Hallenordnung die betreffende Person mit einem Hausverbot zu belegen.
Stand September 2022
Tennis und Squash
Grüze AG