Clubhausordnung

Richtlinien für ein harmonisches Miteinander in unserem Clubhaus.

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Clubhausordnung

Tennisclub Grüze & Partner

1. Geltungsbereich

Diese Clubhausordnung gilt für das Clubhaus des TC Grüze. Dazu gehören die vier Parkplätze und der Veloparkplatz. Separat geregelt werden die beiden Tennishallen mit den dazugehörigen Räumlichkeiten, die Aussen-Tennisplätze und das Restaurant Kafi Ass.

2. Berechtigte Personen

Der Aufenthalt im Clubhaus und auf der Terrasse ist folgenden Personen gestattet: Mitarbeitende der Tennis und Squash Grüze AG, Mitglieder des TC Grüze und deren Angehörige sowie eingeladene Gäste und Personen, die das Clubhaus für einen Event mieten.

3. Sauberkeit

Bitte achte darauf, dass das Clubhaus nur mit sauberen Schuhen betreten wird. Kaugummis, Esswaren oder leere Getränkeflaschen gehören in die dafür vorgesehenen Abfalleimer. Bei Benutzung der Küche ist diese nach Gebrauch zu reinigen.

4. Störende Emissionen

Die Benützung von Tonwiedergabegeräten ist im Innenbereich erlaubt. Der Spielbetrieb darf nicht beeinträchtigt werden. Livemusik bedarf einer separaten Bewilligung der Tennis und Squash Grüze AG, besonders wenn sie auf der Terrasse erfolgt und das öffentliche Ruhebedürfnis beeinträchtigt. Es gelten die rechtlichen Bestimmungen betreffend Nachtruhe der Stadt Winterthur:

Die Nachtruhe dauert von 22 Uhr bis 6 Uhr; während der Sommerzeit jeweils freitags und samstags bzw. an den Vorabenden von öffentlichen Ruhetagen von 23 Uhr bis 6 Uhr. Zwischen 12 Uhr und 13 Uhr sowie ab 20 Uhr bis zur Nachtruhe ist dem erhöhten Ruhebedürfnis Rechnung zu tragen.

5. Rauchen

Das Rauchen ist nur im Aussenbereich in den dafür gekennzeichneten Bereichen gestattet. Der Konsum von Betäubungsmitteln ist auf der ganzen Anlage untersagt.

6. Kinder auf der Terrasse

Kleinkindern bis sechs Jahren ist der Zutritt zur Terrasse und der Aufenthalt auf der Aussentreppe nur in Begleitung einer erwachsenen Person gestattet.

7. Geschirr und Gläser

Im Aufenthaltsraum stehen den berechtigten Personen Geschirr und Gläser zur Verfügung. Sollte etwas beschädigt werden, melde dies bitte innert 24 Stunden per Mail an info@tenniscenter-grueze.ch.

8. Mobiliar

Im Aufenthaltsraum steht den berechtigten Personen Mobiliar zur Verfügung. Sollte etwas beschädigt werden, melde dies bitte innert 24 Stunden per Mail an info@tenniscenter-grueze.ch.

9. WC

Hauptsächlich ist das Invaliden-WC zu benutzen, welches von aussen her zugänglich ist. Bei Events stehen den berechtigten Personen auch die beiden WC im Innenbereich zur Verfügung.

10. Beamer

Der Beamer darf nur von Personen bedient werden, die eine kurze Einführung erhalten haben.

11. Invaliden-Lift

Der Invaliden-Lift darf nur von Personen bedient werden, die eine kurze Einführung erhalten haben.

12. Tiere

Hunde sind auf der gesamten Anlage an der Leine zu führen.

13. Sicherheit

Für Wertsachen und Unfälle wird keine Haftung übernommen.

14. Anordnungen

Den Anordnungen der Mitarbeitenden der Tennis und Squash Grüze AG sowie dem Vereinsvorstand des TC Grüze ist Folge zu leisten.

15. Allgemein

Diese Bedingungen gelten als bekannt und anerkannt nach einer erfolgten Reservation oder Mietvereinbarung. Die Tennis und Squash Grüze behält sich das Recht vor, bei einer Missachtung der Clubhausordnung die betreffende Person mit einem Hausverbot zu belegen.

Stand Juli 2022
Tennis und Squash Grüze AG