Spiel- und Reservationsreglement

Gültig ab 1. Mai 2023. Verbindlich für alle Mitglieder und Gäste.

Spiel- & Reservationsreglement

Tennisclub Grüze | Stand: 1. Mai 2023

Dieses Reglement gilt für Clubmitglieder und für deren Gäste. Es ist Bestandteil und Ergänzung der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ von der Tennis und Squash Grüze AG.

1. Spielzeiten

Die Spielzeiten gelten gemäss Online-Reservationssystem für alle aktiven Mitgliederkategorien. Clubplätze dürfen in der Wintersaison von Montag bis Freitag zwischen 19 und 21 Uhr nicht von unter 18-jährigen Mitgliedern gebucht werden. Unter 18-jährigen Mitgliedern ist es jedoch erlaubt, in dieser Zeit mit einem volljährigen aktiven Familienangehörigen den Platz zu nutzen.

Wenn ein „Nichtclubplatz“ frei bleibt und nicht gebucht wurde, darf er von den Mitgliedern benutzt werden. Dies gilt auch für Badminton, Squash und Tischtennis. Ihr dürft drei Minuten vor Spielbeginn beim Schalter des Tenniscenter Grüze anfragen, welche Plätze frei sind.

2. Passiv-Mitglieder

Passivmitglieder sind an Clubabenden, internen Turnieren, Events und an IC-Begegnungen als Ersatzspieler spielberechtigt.

3. Belegungsplan für Clubmitglieder

Jedes Clubmitglied erhält einen Zugang zur Online-Reservationsplattform. Die Reservationen können maximal eine Woche im Voraus gebucht werden. Erlaubt sind maximal zwei aktive Buchungen gleichzeitig.

4. Reservierung

Reservierungen sind durch die Mitglieder selbstständig vorzunehmen. Pro Belegung sind zwei Namen in der Online-Reservation zu vermerken. Wer einen Platz bucht (Eigner/in), muss aktiv am Spiel beteiligt sein und darf nicht fernbleiben.

5. No-Show-Regelung

Mitglieder, die einen Platz reserviert haben und verhindert sind, müssen ihre Reservation spätestens eine Stunde vor Spielbeginn löschen. Sollte der Platz nicht rechtzeitig frei gegeben werden, zieht dies eine Busse von CHF 15 pro versäumte Stunde nach sich.

6. Doppelstunden Wintersaison

In der Wintersaison ist es von 18 bis 20 Uhr nicht erlaubt, Doppelstunden zu reservieren. Erlaubt ist die Reservation einer Stunde. Wenn danach ein Platz frei ist, darf dieser benutzt werden.

7. Gäste

Ganzjahres-Mitglieder dürfen zweimal pro Jahr eine Person kostenlos zu einer Tennispartie einladen. Winter- bzw. Sommerclub-Mitglieder haben die Möglichkeit, zweimal pro Saison eine Person einzuladen.

Hat ein Clubmitglied seine zwei Gastbesuche erreicht, kostet jeder weitere Gastbesuch CHF 15. Der Betrag kann mit TWINT vor dem Spiel bezahlt werden oder er wird Ende Vereinsjahr mit dem Clubbeitrag verrechnet. Das Clubmitglied ist dafür verantwortlich, dass der Gast auf der Liste beim Aushang zusätzlich eingetragen wird.

Die gleiche Person darf als Gast nur zweimal mitgenommen werden.

Gastregelung TC Grüze

8. Vorrecht Tennis und Squash Grüze AG

Die Tennis und Squash Grüze AG hat das Recht, frei bleibende Stunden zu belegen und zur Vermietung anzubieten. Nach Möglichkeit soll täglich von 18 bis 20 Uhr ein Platz von Kursbelegungen frei gehalten werden für Mitglieder ab 18 Jahren.

9. Versicherung

Versicherung ist Sache der Clubmitglieder und deren Gäste. Die Tennis und Squash Grüze AG sowie der TC Grüze lehnen jegliche Haftung ab.

Stand: Mai 2023